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   BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69   

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https://dejure.org/1969,3507
BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69 (https://dejure.org/1969,3507)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69 (https://dejure.org/1969,3507)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 4/69 (https://dejure.org/1969,3507)
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  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69
    Wie der beschließende Senat schon des öfteren entschieden hat, darf ein langjähriges Wohlverhalten bei der Beurteilung, ob das frühere Verhalten eines Rechtsanwalts ihn auch noch viel später unwürdig erscheinen läßt, seinen Beruf auszuüben, nicht außer acht gelassen werden (u.a. BGHZ 34, 252; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; 46, 230, 238) [BGH 21.11.1966 - AnwZ B 3/66].
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Bedeutung eines Gnadenerweises für Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69
    Wie der beschließende Senat schon des öfteren entschieden hat, darf ein langjähriges Wohlverhalten bei der Beurteilung, ob das frühere Verhalten eines Rechtsanwalts ihn auch noch viel später unwürdig erscheinen läßt, seinen Beruf auszuüben, nicht außer acht gelassen werden (u.a. BGHZ 34, 252; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; 46, 230, 238) [BGH 21.11.1966 - AnwZ B 3/66].
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 13/60

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69
    Wie der beschließende Senat schon des öfteren entschieden hat, darf ein langjähriges Wohlverhalten bei der Beurteilung, ob das frühere Verhalten eines Rechtsanwalts ihn auch noch viel später unwürdig erscheinen läßt, seinen Beruf auszuüben, nicht außer acht gelassen werden (u.a. BGHZ 34, 252; 39, 110, 115 [BGH 12.02.1963 - AnwZ B 30/62]; 46, 230, 238) [BGH 21.11.1966 - AnwZ B 3/66].
  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 9/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.09.1969 - AnwZ (B) 4/69
    Dabei kann auch hier dahingestellt bleiben, ob § 7 Nr. 5 BRAO und § 15 Nr. 4 RAOBZ, wonach die Zulassung versagt werden mußte, wenn der Bewerber sich eines Verhaltens schuldig gemacht hatte, welches die Ausschließung bedingen würde, abgesehen von der Fiktion einer Prüfung unter dem Gesichtspunkt der Ausschließung in der Rechtsanwaltsordnung für die Britische Zone, sachlich genau denselben Inhalt haben (vgl. BGH Beschluß vom 16. Januar 1967 - AnwZ (B) 9/66 = Ehrenger.
  • BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 22/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Unterläßt sie diese Prüfung, so kann es geboten sein, die Rücknahmeverfügung aufzuheben (vgl. BGH, Beschluß vom 15. September 1969 - AnwZ (B) 4/69; Isele a.a.O. § 14 IV A 4).
  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 17/71

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen schuldhaften Verstoßes gegen

    (Vgl. auch den Beschluß des Senats vom 15. September 1969 AnwZ (B) 4/69).
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